Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 18.01.2006, 18:37
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM
Dem kann ich nur beipflichten! Aber ... ohne Funkschein darf er auch kein Funkgerät anBord haben, bzw. bekommt er kein Funkzulassung für ein Funkgerät.

Aber ... es gibt keine Funkpflicht an Bord eines Schlauchbootes, es sei denn das Wetter wird unsichtig auf Binnen- oder Seeschiffahrtsstraßen. Dann darf kein Freizeitschiffer mehr weiter fahren der sowas nicht an Bord hat und muß einen Hafen aufsuchen.
Hallo Dieter,
Nochmals Sorry
natürlich kann ich auf meinem Boot ein Funkgerät installieren OHNE ein Funkzeugnis zu haben und ich bekomme auch die Frequenzzuteilung. Ich darf allerdings auf meinem eigenen Schiff dann nicht mehr als Schiffsführer tätig sein OHNE Funkschein.
Schiffsführer und Eigner sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beim Schlauchi es natürlich meist die gleichen Personen sind.

Die Regelung bei unsichtigem Wetter ist wieder etwas anderes, da hast Du natürlich Recht : wenn kein Funk an Bord - dann darf er nicht mehr fahren, das ist klar, nur wer fährt schon freiwillig bei unsichtigem Wetter und das Gegenstück NACHTS, wenn ich mich recht entsinne (bin nicht ganz sicher) darf er, denn Nacht gilt nicht als unsichtig.

Über die Argumente Handy / Funk lasse ich mich nicht aus, da kommen wir sowieso nicht zusammen - weil völlig unterschiedliche Ansichten
Mit Zitat antworten