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Alt 18.01.2006, 19:27
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Hallo Dieter,
Nochmals Sorry
natürlich kann ich auf meinem Boot ein Funkgerät installieren OHNE ein Funkzeugnis zu haben und ich bekomme auch die Frequenzzuteilung. Ich darf allerdings auf meinem eigenen Schiff dann nicht mehr als Schiffsführer tätig sein OHNE Funkschein.
Schiffsführer und Eigner sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn beim Schlauchi es natürlich meist die gleichen Personen sind.
...
:
In der Freizeitschiffahrt mit privaten Boote (und nur diese zählen hier) ist die Reihenfolge

Gültiges Funkzeugnis
Antrag auf Frequenzzuteilung

Eine Frequenzzuteilung eines UKW-Funkgerätes ohne Funklizenz ist nicht möglich. Siehe hierzu BOOTE Nr. 11/05.

Wer seit Einführung der neuen Funkverordnung letztes Jahr in Deutschland mit einem nicht zugelassenen funktionsfähigem UKW-Funkgerät anBord erwischt wird, auch wenn es nicht eingeschaltet ist, bekommt Ärger mit den Behörden, und das kann bis zur Beschlagnahme des Gerätes führen.

Außerdem sind UKW-Handgeräte (Handfunke), die auf unsere Schlauchboote passen würden, allgemein nur im Seefunk zugelassen, binnen darf nur die Berufsschiffahrt damit arbeiten.

Der Artikel Funkjournal - Schein Welten in BOOTE 11/05 ist für jeden lesenswert und ist ein guter Führer durch den deutschen Behördenwalt.
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