Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 18.01.2006, 23:52
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Reini,

das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen.

Bisher genügte es, wenn ein Crewmitglied einen passenden Funkschein hatte, oder wenn das Gerät anBord nicht empfangsbereit - also ausgeschaltet - war. Das genügt nach der neuen deutschen Funkverordnung nicht mehr.

Also ich empfehle allen Schlauchis hier, die keine legale Funkanlage anBord bzw. dazu auch kein Funkzeugnis haben, diese Anlage bitte auszubauen, wenn sie auf deutschen Binnen- und Seeschiffahrtsstraßen fahren wollen.

Denn seit Mitte August 2005 wird die neuen Funkverordnung durch verstärkte Kontrolle der Sportschiffahrt durch die Funkwellenüberwachung der Bundesnetztagentur in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei durchgesetzt.

Ob diese Regelungen in Österreich oder anderen Ländern gleich anzusetzen sind, ist mir nicht bekannt. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland angemeldete Boote.
Mit Zitat antworten