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Zitat von DieterM
Hallo Reini,
das war bisher so, man konnte mit abgeschaltetem gerät überall fahren. Jedoch seit der neuen Funkverordnung vom letzten Jahr müssen auf deutschen Binnenwasserstraßen & Seeschiffahrtsstraßen alle Freizeitschiffer, die als Schiffsführer von Booten fahren, die mit einer Funkanlage ausgestattet sind, ein gültiges Funkzeugnis besitzen.
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Hallo Dieter
laut Herrn Ebner ist es so in Österreich:
es genügt nicht mit einem ausgeschaltetem Funkgerät irgendwo auf der Donau zu fahren und dann zum
sage ich benutze es nicht weil ich kein Funkzeugnis habe da zahlt mann genauso die Strafe.
Ein Funkgerät gilt als nicht in Betrieb wenn:
Die Funkantenne abmontiert ist
Das Funkgerät nicht angeschlossen ist
Wenn ein Crewmitglied das entsprächende Funkzeugnis besitzt ist es überhaupt kein Problem mit dem Funkgerät es darf dann auch verwendet werden so ist es laut meiner Information in Österreich
Bitte nicht schlagen so haben wir es beim UKW und SRC gelernt
Lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi
Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf