Hi,
@ bootsboerse.at:
--> Der Begriff "Gesamtmasse" stammt von Rotti. Für mich war das schon immer "Gesamtgewicht", denn so stehts in meinen Papieren. Ich habe mich nur angepasst, weil ich dachte, Ihr nennt das anders!
--> Dass die zulässigen Gesamtgewichte in den entsprechenden Scheinen eingetragen sind, ist klar, hat auch keiner danach gefragt, zumindest ich nicht.
@ michel
Ich bin immer noch der Meinung, dass entweder Rotti's erster Beitrag unklar bzw. zweideutig formuliert ist, oder er sich widerspricht.
Die Antwort ist noch nicht eindeutig gegeben:
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das
ganze Gespann , also Zugfahrzeug plus Hänger
unter 3500kg ist????
Und darüber gilt 80 km/h?
oder
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das
Zugfahrzeug unter 3500 kg ist?
Und darüber gilt 80 km/h?
(wobei dann das max. Anhängergewicht auch noch mit einbezogen werden muss, aber das würde alles noch weiter verwirren und kommt in unseren Fällen, Trailer bzw. Wohnwagen sowieso nie in Frage.)
Grüße
"Neptun"
... immer noch nicht zufrieden