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Alt 25.01.2006, 21:10
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
Brausewind
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Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Ein netter kaeptn kommt vorbei und schleppt das boot zum slip zurueck. Ihm steht kien teil des bootes zu. (Mir wuerden schon so viele boote gehoeren ;)



O.g schaluchi treibt im wind auf einen wasserfall zu und wuerde ohne fremdhilfe runterfallen. Dann steht dem schlepper/retter ein teil des bootes zu

In jedem fall kann es nicht schaden zumindest eine muendliche vereinbahrung zu treffen ...


Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.
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