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Alt 25.01.2006, 21:16
rotbart
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Zitat:
Zitat von Matt_CDN
Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Matt
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren
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