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Alt 25.01.2006, 22:01
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Hi,

dass mit der mündlichen Vereinbarung - sog. geschlossener Vertrag - ist ja auch so eine vage Sache wegen der Beweislage.
Wenn du mit z.B. mit Frau und Kind an Bord bist und dich schleppt ein Fischerboot ab, womöglich auch mit 2 Mann Beatzung, ja wem glaubt da wohl der Hafenmeister mit gleicher Nationalität wie die Fischer ?
In der konkreten Praxis sieht dann - wenn es einer darauf anlegt, Reibach zu machen-alles nochmals schwieriger für den Betroffenen aus, insbesondere, wenn die Beute lukrativ ist. Vielleicht sollte man da für den Fall eines Falles in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache ein schriftliches Vertragsformular für den may day-case in der Führerscheinmappe mitführen.

Auch ohne 5 PS-Ersatzhilfsmotor sollten etwas grössere Ribs nicht auf grössere Touren gehen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass da viele Urlaubsbootler völlig unbedarft in Fallen tappen können. Auf so was (dass ein hilfsbereiter abschleppender Fischer oder gar noch Sportskollege Rechte am eigenen Schiff für seine Tat erwirbt) kommt ein normal denkender Mensch nicht. An dieser Regel haben offensichtlich noch Freibeuter aus dem 18. Jhdt. mitgeschrieben. Sonderbar finde ich auch, dass von dieser Regel auch die normalen Sportboote betroffen sind. Dass gewerbliche Bergungsunternehmen ein Unternehmerpfandrecht in Höhe der Bergungskosten am geborgenen Schiff erwerben, lass ich ja noch angehen. Alles andere ist aber schon grotesk und im Geiste Störtebeckers,.

Gruss
Rainer
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