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Alt 26.01.2006, 11:02
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Ich kenn zwar das angesprochene Seerecht so nicht, aber ich weiß folgendes aus dem Österreichischen ABG:
Wenn zB eine Werkstätte an einem Auto eine Reparatur durchführt, und diese wird nicht bezahlt, kann der Werkstättenbesitzer bis zur vollständigen Bezahlung das Auto zurückbehalten.
Wenn jemand etwas findet, und der Verlustträger den Finderlohn nicht bezahlen will, kann der Finder das Fundstück zurückbehalten.
Ähnlich wird es auch hier sein, vermutlich geht es gar nicht um die Sache ansich, sondern um den gleichen Umstand, Zurückbehaltung bis zur Bezahlung.

Bergekosten sind hoch, das ist auch deshalb so, weil nicht nur Sprit, sondern auch die ganzen Erhaltungskosten der Firma miteinberechnet werden müssen.
Die Fahrt mit einem Rot Kreuz Auto wird mit ca 35 € Grundgeld und dann 1,5 € pro Kilometer verrechnet. Jeder Taxifahrer, der von seinem Job leben muss, verdient weniger ! Aber der Umstand, dass die Autos viel kosten, dass der Verwaltungsaparat mitbezahlt werden muss und noch vieles mehr (Spenden an diverse Leute ) muss eben mitbezahlt werden.

Eine Hubschauberbergung von einem Berg kostet um die 5 bis 10 tausen Euro!
Die Benzinkosten alleine sind das nicht !

Alleine aus diesen Gründen zahlt sich eine ordentliche Versicherung aus!!!
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