Zitat:
Zitat von Edwin
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!
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Schade...
Nix für ungut!
Zitat:
Zitat von Edwin
Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
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Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.