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Alt 16.01.2004, 13:53
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, aber in Österreich gibts neben dem schweren Anhänger noch den Begriff des leichten Anhängers.
Dies ist ein Anhänger mit nicht mehr als 750 KG höchst zulässigen Gesamtgewicht.

Demnach ist ein Anhänger mit zB höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (zB 2000 Kg wie bei michel) ein schwerer Anhänger, auch wenn jetzt das tatsächliche Gewicht geringer (wie zB nur 600 Kg bei michel) ist, weil halt gerade damit nichts transportiert wird.

Bei den ganzen Bestimmungen sollte darauf immer Bedacht genommen werden.

Was das zB bedeutet:
In Österreich darf ich mit dem B Führerschein ein KFZ mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 T fahren (abgesehen von den Sitzplätzen usw), auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.
Demach darf ich zB ein Auto mit 3,5 T fahren und einen 750 KG Hänger ziehen, auch wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte des Gespanns mehr als 3,5 T ausmacht (4,25 T)
(Dieses Beispiel ist leider in dem Link von Rotti nicht angeführt, sollte aber klar sein).

Hat der Hänger aber 751 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, dann ist es ein schwerer Anhänger.
Da trifft dann die zweite Bestimmung zu, daß ein schwerer Anhänger nur gezogen werden darf, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T nicht übersteigen.

Kennt ihr euch noch aus :D

So ähnlich verhält es sich auch mit den Geschwindigkeitet, beachtet immer den Begriff leichter bzw schwerer Anhänger
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