Thema
:
Der blosse Rudergänger braucht keinen Führerschein -oder ?
Einzelnen Beitrag anzeigen
#
5
29.01.2006, 15:23
jucachris
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
Registriert seit: 27.05.2005
Beiträge: 253
abgegebene "Danke": 0
Boot Infos
Hi Rainer,
so ist es: der / die Rudergänger(in) muss lediglich mind. 16 Jahre alt sein und geeignet (also nicht blind, taub oder Rot-Grün-Schwäche).
Grüße
Christoph
jucachris
Öffentliches Profil ansehen
Suche alle Beiträge von jucachris
Infos zu meinem Boot
Boot:
DSB 3.1
Motor:
YAMAHA 9.9
Bootsreviere:
Main, Mosel und Rhein