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Alt 30.01.2006, 18:32
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jucachris jucachris ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Das ist internationales Recht, noch nicht einmal auf EU eingeschränkt, aber bitte beachten HAFTEN muß der Skipper, also der mit dem Schein, die Fehler des Rudergängers sind ihm zuzrechnen, wie das so schön heisst
... genau, der Skipper ist immer der doofe :-(
Wo wir gerade bei dem Thema sind: wenn mehr als ein Inhaber des entsprechenden Führerscheins an Bord sind, dann soll ja vor Fahrtantritt der Schiffsführer bestimmt werden. Mal abgesehen vom Chartern, wo sowas wohl im Chartervertrag fixiert sein wird, wie macht ihr das denn vor Fahrtantritt? Ist es empfehlenswert das schriftlich zu fixieren oder wäre das dann doch etwas überzogen?

Ciao
Chris
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