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Alt 02.02.2006, 19:35
helge
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Zitat von Diddel
Die beiden dürfen aber nicht in Räumen lagern in denen Leuchtstoffröhren als Beleuchtung vorhanden sind. Begründet wird das mit der Bildung von Ozon. Inwieweit das auf neue Neonröhren noch zutrifft wissen hier sicher andere besser.
Seltsame Aussage. Neonröhren sind ansich die farbigen Werberklame-Röhren in Rot.
Wovon wir allgemein sprechen sind Leuchtstoffröhren. Die handelsüblichen haben praktisch keinen UV-Anteil der nach aussen dringt, obwohl das ausgestrahlte Licht primär aus UV-Licht durch Floureszenz in der weißen Leuchtschicht entsteht. Die UV-Strahlung von Niedervoltlampen ist sogar stärker, wird aber heutzutage auch vom Filterglas absorbiert.

So - ein kleiner Exkurs zum Thema UV-Licht.

Durch UV-Licht können in unserer Luft ausser aus Sauerstoff auch andere Radikale gebildet werden, z.B. aus Stickoxiden (Autoabgase usw), oder aber auch aus FCKW (Treibgase etc), aus welchem Clor-Radikale entstehen. Radikale aus Sauerstoff können Ozon bilden.

Radikale = Atome oder Molekülketten, die durch den "Bruch" aus Molekülen entstehen und die chemisch sehr "aggressiv" sind, daher auch sehr kurzlebig.

Wie Robert schon bemerkt, kann auch ich mir gut vorstellen, das die Luft vom fernen Osten mehr Schadstoffe enthält, die unter der vielen Sonne, sprich viel UV-Strahlung mehr Wirkung zeigen als in unseren Breiten- und Längengraden. So kommt eins zum anderen - und wir wundern uns.

Gruß Helge
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