Zitat:
Zitat von Aladin
wie sieht es eigentlich mit den Auflagen einer Versicherung aus? Ich mein jetzt wenn das Boot z.B. an einer Boje liegt im Urlaub und nicht zusammengelegt im Keller...
Für mein Juca hab ich nur ne Haftpflicht und keine Kasko, deswegen meine Frage...
Gruß Carsten
|
Servus Carstens,
Deine Boots-Haftversicherung tritt nur ein für Schäden, die Du als Bootsführer mit Deinem Boot Dritten zuführen würdest.
Bei einer KASCO-Versicherung gibt es z.T. unterschiedliche Versicherungsauflagen gg. Diebstahl an der Boje. Bei den einen muß angekettet mit Schloß sein, bei anderen genügt nur vertäuen, bei den meisten wird jedoch bei Diebstahl an der Boje keine Schadenersatz geleistet. Geh mal bitte auf Suchen und gebe Diebstahl ein. Das Thema wurde schon oft tangiert.