Hallo Christian,
noch etwas.
Sollte in dem Gebiet um Rheinsberg das vorgenannte freie Fahren in Deinem Alter nicht erlaubt sein, so würde ich das Schlauchboot Zuhause lassen. Denn Schwarzfahren kann für Dich bei einer Kontrolle oder einem Unfall sehr schlecht ausgehen. Dein Schlauchboot könnte von der WSP beschlagnahmt werden, das ist allerdings Ermessungssache. Und Haftungsschäden bzw. Strafverfahren müssen von Dir oder Deinem Erziehungsberechtigten voll getragen werden.
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