1) Also ich denke nicht, daß ich ohne CE-Papiere eine Zulassung bekomme, das ist mir neu!
>>>"Zitat aus dem PDF des Ministeriums: Fahrzeuge müssen fahrtauglich, d.h. betriebs- und verkehrssicher sein. Die Überprüfung erfolgt kommissionell durch die Behörde oder betraute Klassifikationsgesellschaften und Ingenieurkonsulenten. Bei CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugen bis 24 m Länge entfällt die Erstüberprüfung. Es ist lediglich die - "Übereinstimmungserklärung für Sportboote" (Konformitätsbescheinigung) des Herstellers oder Importeurs und das - "Handbuch für den Eigner" vorzulegen..." Zitat Ende<<<
Wennst also kein CE hast (zB bei einem Eigenbau) dann mußt du diese Überprüfung machen dann bekommst auch die Bestätigung, die gleichwertig zu der CE ist.
Aber in A ein Boot zulassen, das ich dann in A nicht fahren darf, gibt es nicht ! (Recht hast Fred!)
2) In Deutschland gibts die Forderung nach den CE-Papieren nicht, weshalb viele Hersteller diese bei Auslieferung in D nicht mitschicken. Wenn das Boot in A noch nicht zugelassen wurde, brauchte es auch keine CE-Papiere.
4) Es ist egal, ob das Boot in einem anderen EU-Land zugelassen war, bei der Erst-Anmeldung in A brauchst CE-Papiere.
Das alles gilt natürlich erst ab BJ 1998!
Meine Empfehlung:
Versuche herauszubekommen, welches Baujahr das Boot ist (eventuell anhand der Seriennummer)
Wenns nach 1998 ist, bekommst du vom Hersteller die CE-Zertifizierung nachgereicht, das ist im Regelfall kein Problem.
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