Thema: Garantie?
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Alt 11.05.2006, 18:27
rotbart
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Zitat von DieterM
Hallo Noname UZS...,

wenn Deine Werkstatt den Garantieantrag an YAM in D eingereicht hat, dann kannst Du nur hoffen. Das ist fair. Auch der Vorbehalt ist fair. Normal wäre die Vorauszahlung und dann bei Garantiebestätigung die Kreditierung.

Da Du den Motor von Privat gekauft hast, kannst Du Dich nicht an diesen Vorbesitzer wenden. Er könnte Dir aber behilflich sein mit dem Händler, wo er den Motor her hat.

Eine Werks-Garantie zählt in der Regel ab Neu-Kaufdatum oder bei einem Vorführmotor ab den Tag der ersten Inbetriebnahme durch den Händler (nur bei odentlicher Ausfüllung der Garantie-Unterlagen). Die entscheidende Frage wäre hier, was hat der Händler dem Vorbesitzer als Werksgarantie genannt?

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Sorry das sehe ich nicht so, wenn ich ein 1/2 Jahr altes Auto von privat kaufe, gilt die Restgarantie auch für mich - das ist EU RECHT, wenn der Motor also legal erworben wurde (kein Grauimport) dann gilt die Garantie und ich würde im zweifel Klage androhen, dann wird YAM sicher weich, wegen der negativ-Publicity.
Mann soll sich hier von der Großindustrie nicht abzocken lassen, die verdiehnen sowieso zuviel

Und bei einem Vorführmodell gilt die Garantie ab dem Moment wo er vom Vorführmodell zu verkauften Modell wird. , was der Händler damit gemacht hat ist egal ! Es haftet im zweifel selbst !!!

All das ist EU-weit geregelt.
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