Thema: Garantie?
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 11.05.2006, 21:52
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Sorry das sehe ich nicht so, wenn ich ein 1/2 Jahr altes Auto von privat kaufe, gilt die Restgarantie auch für mich - das ist EU RECHT, wenn der Motor also legal erworben wurde (kein Grauimport) dann gilt die Garantie und ich würde im zweifel Klage androhen, dann wird YAM sicher weich, wegen der negativ-Publicity.
Mann soll sich hier von der Großindustrie nicht abzocken lassen, die verdiehnen sowieso zuviel

Und bei einem Vorführmodell gilt die Garantie ab dem Moment wo er vom Vorführmodell zu verkauften Modell wird. , was der Händler damit gemacht hat ist egal ! Es haftet im zweifel selbst !!!

All das ist EU-weit geregelt.
Lieber Roland,

hier geht es um einen Outboarder und nicht um ein zugelassenes Auto. Da gibt es leider gewaltige Unterschiede und hängt sehr davon ab wann und wie der Outboarder für Vorführungen (an einem Boot?) in Betrieb gegangen ist und wie alt er wirklich ist.

In der Regel sollte ein YAm Outboarder 2 Jahre Werksgarantie haben bei Neukaufdatum oder erste Inbetriebnahme (Vorführungen), und die großen Inspektionen in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden, insbesondere ist hier auch die erste INspektion nach 10 B'Std. bei YAM fällige Garantie-Inspektion (Ventile werden da u.a. mit überprüft!), sonst ist die Werksgarantie sowieso futsch.

Aber es kann ja auch sein, das mit der Elektrik anBord schon beim Vorbesitzer gebastelt wurde (letzten Januar gekauft und jetzt ertsmal zur Inspektion!), und die CDI-Einheit deswegen den Geist aufgegeben hat, das geht elektrisch sehr schnell wie hier schon woanders berichtet wurde.

So möchte ich doch hoffen, das unser Freund die von seiner Werkstatt eingereichete Werksgarantie bei YAM auch bekommt und drücke ihm die Daumen dazu!
Mit Zitat antworten