Hallo Gundula,
da ich im alten Forum darüber bereits ausführlich berichtet habe und es einen Thread dazu gibt, hier
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Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
lg
Ferdi
PS: Rotti- alles richtig :coool: - nur ein kleiner Zusatz: sollte im Typenschein/Zulassungsschein eine zulässige Anhängelast eingetragen sein, die niedriger ist als die theoretisch erlaubte, dann gilt diese (ist bei mir nämlich der Fall - 645kg im Typenschein/Zulassungsschein, 675kg theoretisch möglich
).