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Alt 05.02.2005, 10:18
nordy nordy ist offline
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Hallo,

Zitat:
Wie macht ihr das wenn ihr mit Freunden, oder Freundinnen, schlicht gesagt "Begleitpersonen" auf dem Boot seid, und selbst mal ein paar runden auf einem "Wassersportgerät" fahren möchtet. Den Bootsführerschein hat ja nicht jeder, so wie vielleicht fürs Auto. Wer fährt dann das Boot?
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, interessiert ihn nicht die Rechtslage, die dürfte auch ihm klar sein, sondern wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Folgende Situation im Urlaub:

Von drei Freunden hat nur einer den Schein, alle fahren Wasserski.
In dem Revier trifft man nur selten auf andere Wasserskifahrer.

Da würde man doch sicher eine zweite Person im Führen des Bootes anlernen, damit auch der Führerscheinbesitzer mal auf die Bretter darf.
Alles andere wäre praxisfremd.

Wenn dort keine anderen Leute sind, wäre das auch verantwortbar.
So, als wenn man seinen Sohn auf einem einsamen Parkplatz seine ersten Fahrversuche mit dem Auto machen lässt.

Unter den 3 Freunden muss natürlich für den Fall eine Unfalls die Haftungsfrage vorher geklärt sein.

Gruss Nordy
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