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Alt 01.12.2009, 17:33
rotbart
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Hi Berny

leider eine stark vereinfachte Darstellung :

Selbst die private Nutzung eines copyrightgeschützten Werkes KANN korrekt sein, Beispiel diverse ENC Kartenhersteller, z.B. DORIS und andere bieten auf Ihren Seiten den privaten, kostenlosen Download an, mit dem Lizenzhinweis, dass diese Karten nicht weitergegeben oder kommerziell genutzt werden dürfen.

Ein Link auf eine solche Seite ist aber keine Weitergabe, sondern fällt bestenfalls unter die Kategorie "Werbung" aber selbst das ist bei kostenlos zur Verfügung gestellten Karten wohl an den Haaren herbeigezogen.

Streiten könnte man sich wenn hier Kartenausschnitte mit Urlaubstörns abgebildet werden, aber soweit es Ausschnitte mit privaten Eintragungen sind, dürfte die Problematik auch nicht gegeben sein.

Bei Zitaten gibt es feststehende Regeln über sog. Kurzzitierungen (Überschriften, Zusammenfassungen, Kurzreferenzen wenn denn die Quelle korrekt zitiert wird)

Das worum es hier geht ist die öffentliche Aufführung !

Beispiel wenn ich eine TV Sendung mitschneide und sie mir später oder mehrmals privat ansehe ist das keine Copyrightverletzung, sehr wohl aber, wenn ich diesen Mitschnitt öffentlich aufführe , also z.B. hier zur Nutzung einstelle.

Wenn ich auf die Sendung hinweise (= LINK) begehe ich weder eine Copyrightverletzung bei der Produktionsfirma , noch beim Sender noch bei einer Programmzeitung, denn die Information über die Sendung ist vom Sender öffentlich bekanntgemacht worden.

Weise ich auf eine bestimmte Fernsehzeitung hin, die über den Sendetermin berichtet hat (und die ich gelesen habe) kann dies bestenfalls Schleichwerbung sein.

Selbst die Tatsache dass der Inhalt der Zeitung / Webseite juristisch angreifbare Inhalte haben könnte und der Vorwurf man hätte nicht davor gewarnt, begegnet jeder Webseitenbesitzer dadurch, dass er sich von fremden Inhalten distanziert.

Das reine Absurdistan (sorry Peter) ist aber die Vermutung ein Hinweis auf die Suchfunktion, zusammen mit dem Worten "Links zu Karten erbringt" wäre eine Copyrightverletzung, dann dürfte man ja auch nicht mehr auf Google / Yahoo etc. hinweisen, ja selbst die Worte BSH oder RINA wären tabu, denn die logische Konsequenz von Peters Vermutung wäre , dass der Satz auf die Suchfunktion zusammen mit dem Wort BSH eine Copyrightverletzung sein könnte, tatsächlich stellt aber z.B. CRUP oder DORIS -wie schon gesagt- lizenzgeschützte Karten kostenlos zum Download zur Verfügung.

Also ganz so einfach ist es nicht !

Geändert von rotbart (01.12.2009 um 17:37 Uhr)
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