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Alt 12.10.2008, 13:09
goeberl
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Zitat von Peter45 Beitrag anzeigen
Falls ein Trailer sich aufgrund völlig daneben liegender Herstellerangaben als untergewichtig und damit als Fehlkauf erweist, ist auch ernsthaft die Frage der Haftung des Bootsherstellers für den entstandenen Schaden zu prüfen.

Den Bootsherstellern müssten wie bei Autos verpflichtende Gewichtsangaben für Min- und Maxausstattung auferlegt werden.
peter, klar sollte alles bis ins kleinste detail gesetzlich geregelt werden. aber dann muß auch das gewicht der badetasche deiner frau und das gewicht jedes mitfahrers amtlich festgelegt werden, sozusagen die "durchschnittswampe".

mal im ernst, was soll der hersteller angeben? du kaufst von ihm NUR das boot. motor und alles andere maritime gerödel stammen von einer vielzahl von herstellern. gibts für jede schraube eine gesetzlich vorgeschriebene gewichtsangabe? (so ähnlich wie BSH) wenn es sie geben würde, würde dein boot die betriebserlaubnis verlieren, wenn du eine nicht genehmigte schraube verbaust? wohin das führen würde, sieht man ja schon bei den ganzen threads zur beleuchtung.
peter, ich weiß nicht, ob du dein futura zerlegst oder trailerst, aber wenn du es zerlegst, dann wieg mal ab, was die tasche mit dem zubehör wiegt. bei meinem 4m boot warens 65kg rein fürs boot, 35 für den motor und nochmal ca 30kg für zubehör. und damals hab ich noch nichtmal gewusst, was ein bimini ist.
beim auto ist die sache einfach, du kaufst ein fertiges paket aus EINEM haus. vielleicht noch ein radio und ein navi dazu und das ding geht so auf die strasse. da musst du dann nur noch das gewicht vom sprit dazuzählen. aber woher soll der schlauchboothersteller wissen, was bei dir nachträglich rein kommt?
da du eine vielzahl von komponenten zusammenfügst, bist alleine DU für das gesamtgewicht verantwortlich. aber natürlich wäre es einfacher, jede selbstverantwortung abwälzen zu können.

lg martin
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