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Alt 27.08.2014, 11:08
goeberl
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Das gibt's in anderen Ländern auch. In Wien werden zb Falschparkern mit nicht österreichischen Kennzeichen Radkrallen angelegt, weil sie sonst die Strafzettel einfach wegschmeißen. Der Lenker muss dann zur Polizei, die strafe Zahlen und erst dann kann er wieder fahren.
In Italien, so hört man, werden Boote oder auch andere Fahrzeuge gerne mal bis zum Ausgang eines Verfahrens beschlagnahmt.

Und zur "Willkür": es gibt in Rechtsstaaten meist einen Strafrahmen. Der Polizist kann dann auf Grund der Umstände die Strafe festlegen oder auch nur verwarnen. Das mit den unterschiedlichen Strafmaßen hat man ja sogar vor Gericht.

Lg Martin
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