Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 28.09.2016, 15:42
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 713
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
So ist es, wobei das Funkgerät, technisch gesehen, ein Binnengerät sein muss (so wie in A auch).
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten