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Alt 13.06.2008, 07:48
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von rotbart
Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???
Klar ist aber auch, dass von einigen Patenten eine Gültigkeit behauptet wird, diese aber auch nirgendwo nachgwiesen werden kann (zB FB des MSVÖ).

(Mein Wissensstand ist daher immer noch, dass derzeit nur das kroatische Patent auch wirklich offiziell in Kroatien anerkannt wird, alles andere ist immer noch Grauzone für mich, auch die Gültigkeit des österreichischen Binnenpatents.)

Als Nachtrag noch die Mail, die ich ans Verkehrsministerium gesandt habe.
Ich hoffe, die Übersetzung ist nicht allzu schlimm, wurde von einem automatischen Übersetzer gemacht, ich habe auch die Gegenprobe gemacht, deshalb ist die deutsche Vorgabe auch ein bisschen beeeemisch...
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren

Da sich in letzter Zeit in Kroatien rechtlich sehr viel getan hat, gibt es derzeit immer noch Unstimmigkeiten über die wirkliche Gültigkeit von Patenten in Kroatien:

Folgende Patente sind für Österreicher in Österreich erhältlich:
FB I Küstennahe Gewässer bis 3 Seemeilen, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich (IC)
FB II bis IV, Küstenbereiche und internationale Gewässer, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich, mit dem Vermerk "ist einem amtlichen Ausweis gleichzusetzen" (IC)
Patent See und Fluss mit internationalen Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent See und Fluss ohne internationale Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent für Bodensee (Auf dem Bodensee für die Länder Österreich, Deutschland, Schweiz notwendiges Patent)
Sportbootführerschein See aus Deutschland, als Österreicher in Deutschland ausgestellt

Auch wird von verschiedenen Verbänden behauptet, dass die von ihnen ausgestellten Patente in Kroatien gültig sind, jedoch kann keiner ein Recht nennen.

Da auch in diversen Internetforen und anderen Publiktionen immer wieder über diese Punkte diskutiert wird, jedoch keine eindeutige Regelung zitiert werden kann, wünsche ich eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Stummer

Izgovor za loše jezik, prijevod automatski


Dame i gospodo

Kao što je nedavno u Hrvatskoj, pravno učinjeno mnogo, trenutno još uvijek postoje neslaganja o stvarnom valjanost patenata u Hrvatskoj:

Sljedeći patenti su u Austriji za Austrijanci:
FB sam obalnih voda u blizini 3 nautičke milje, izdao je registrirana udruga u Austriji (IC)
FB II do IV, obalnim područjima i međunarodne vode, izdaje registrirana udruga u Austriji, s riječi "službenu iskaznicu na ravnati" (IC)
Patent jezera i rijeke s međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent jezero i rijeku bez međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent za Bodensee (za Bodensee za zemlje Austrija, Njemačka, Švicarska potrebno patent)
Sport brodom dozvola jezero iz Njemačke, kao austrijskog u Njemačkoj izdaje

Također je tvrdio raznim udrugama koje su izdane patenti vrijede u Hrvatskoj, ali se ne mogu pravo.

Kao u raznim Internet forumima i drugim Publiktionen više puta na ovim pitanjima će se raspravljati, ali nije jasno pravila može se navodi, želim mišljenje.

Srdačan pozdrav,


Bernhard Stummer