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Alt 14.08.2013, 00:39
attila07 attila07 ist offline
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hallo joe,

ich bin mir sicher.......
schließlich bin ich seit 11 jahren als vertrauensmann einer versicherung
im nebenjob tätig......

bzw. es steigt garnix, da es bei anhängern/trailern keine einstufung in schadensfreiheitsklassen gibt und demzufolge auch nicht rückgestuft werden....

wenn sich, aus welchen gründen auch immer, der trailer vom zug-fzg. löst oder sich sonstwie selbständig macht und einen schaden veursacht......
und ist "nur" über das zug-fzg. versichert.........Mahlzeit !!!

ps: mir selbst isses passiert, dass sich der trailer vom zug-fzg. in einer kurvenreichen steigung gelöst hatte und hinter mir ein reisebus kam.....
is gottseidank nix weiter passiert ! der trailer is die angrenzende böschung gerauscht......

den schaden am trailer durfte ich selbst bezahlen, und den kupplungskopf habsch ganz flott ausgetauscht....... und 3-5 graue haare mehr hatte ich auch.....

ein gesetzliches MUSS zum versichern besteht im übrigen nicht, es kommt jedoch vor, dass die eine oder andere zulassungssstelle das zuteilen eines grünen
kennzeichens ohne nachweis einer haftpflichtversicherung schlichtweg ablehnt, bei schwarzem kennzeichen hingegen ist haftpflicht ein MUSS
__________________
Gruß

attila/wolfgang


Schließlich ist die Zeit der Differentialquotient der Veränderung.

.......oder, um´s mit den Worten von Dirty Harry (Callahan) zu sagen:
Make my Day

Geändert von attila07 (14.08.2013 um 01:00 Uhr)
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