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Alt 26.05.2015, 09:19
Hobbyk
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Tja, die Meinungen zählen aber in der Realität nicht, sondern nur das Gesetz, und dies ist eindeutig.
Der Tiroler darf fahren, steht hier:
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Zuerst einmal Danke für die Mühe, die Sache zu klären.

Der Tiroler hat KEINEN SportbootFüV-Bin und soll mit meinem Boot mit 15 PS-Motor OHNE mich (ich habe aus komischen Gründen den besagten FS wieder) von D hinab nach Schlögen (A) grenzüberschreitend fahren. Als Austrianer bräuchte er ja in A offenbar einen Führerschein für 15 PS-Motorboot.
Diese ELWIS-Pamphlete habe ich überflogen, aber ich finde da nichts zur Sache.
JEDER EU-Österreicher bräuchte ja nur erklären, er wäre in D legal gestartet und über die Donau legal in Österreich eingedrungen. Per 15-PS-Boot!
Seine deutsche Frau aber würde legal 15-PS-Schlaucherl fahren, obwohl sie es definitiv nicht kann und will.
Ich glaube Franz soll einen deutschen EU-Pass beantragen weil der billiger kommt als der SportbootFüV-Bin. Notfalls kann er noch einen Asylantrag stellen, weil er sich von der Heimatregierung verfolgt füllt. (Menschenrechtsfrage!).
Oder er wandert nach Bambutistan aus. Mit einem Schlauchboot, das mit Flüchtlingen aus Afrika kam.
Ich möchte wirklich wissen, wo die genaue Rechtserklärung steht.
Eine vergleichbare OT-Sch..... habe ich bei der Frage nach meinem Kleinḱraftrad. Wir haben im Familienkreis eine Wohnung in A. Ich darf als alter Trottel in D meine 125 ccm-Maschine mit FS 3 (alt) fahren, meine Bekannte zu jung nicht.
In Österreich bräuchte sie nur 6 Fahrstunden OHNE Prüfung, in D kostet der FS fast so viel, wie ein weiterer Autoführerschein. X Nachfragen brachten kein Ergebnis. Den FS darf sie in A nicht machen bzw. der wäre in D nicht gültig...........
Kurz die Menschheit spinnt oder nicht?
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