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Alt 17.07.2019, 07:18
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Ralles Ralles ist offline
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Servus Oli,

so einfach würde ich da noch nicht aufgeben.

Zum einen ist es Ländersache, zu defnieren, was in einer Garage stehen darf, und was nicht. Das sollte sich in der Länderbauordnung finden lassen.

Zum anderen ist das erst einmal ein PKW-Anhänger, der fahrbereit und zugelassen ist. Dafür ist die Nutzung der Garage nicht so abwegig.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Die geben da oftmals unkompliziert Auskunft wie die Rechtslage ist.

Wie auch die anderen Meldungen ist meine leider sinnlos, weil sie nur eine Meinung ist. Viel mehr wirst Du hier auch nicht erreichen, weil die Rechtslage (Gesetze, Urteile, etc.) schon recht komplex ist.

Ist die Garage gemietet? Wenn ja, steht was zur Nutzung im Mietvertrag?

Ciao, Ralf
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Servus aus Oberbayern, Ralf

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