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Alt 04.12.2018, 11:43
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Ralles Ralles ist offline
Sonnenanbeter
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Hallo,

früher (so zumindest hab ichs gelesen) durft man den Trailer nicht mit italienischen Kennzeichen überführen, sondern der Trailer musste zusätzlich ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen haben). Die Kennzeichen musste man nach Umschreibung dann nach Italien zurücksenden.

Heute gibts einfach im Kaufvertrag einen Zusatz, dass der Verkäufer den Käufer bevollmächtigt, mit seinem Trailer zu fahren.
Daheim zum TÜV, am besten mit EU-Homologationspapier (ECE-Papier) zum TÜV und Vollabnahme durchführen lassen. Dieses Papier hatte ich nicht, so wurde so eine Vollabnahme gemacht, kostet halt nur etwas mehr (165€ statt 90€).
Mit der Vollabnahme dann zur Zulassungsstelle und Hänger ummelden, die Kennzeichen werden dort einbehalten.
Dem Verkäufer hab ich dann einfach per Mail/Whatsapp Fotos von den neuen Zulassungspapieren geschickt und gut wars.

Alles in allem sehr problemlos.

Ich würde beim Kauf noch drauf achten, ob die Fahrgestellnummer nicht nur auf ner Plakette ist, sondern auch am Rahmen eingeschlagen ist (da hat der Prüfer gemeint, dass das öfter fehlt ?!? ... könnte man auch selber einschlagen).
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Servus aus Oberbayern, Ralf

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