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Alt 03.08.2004, 22:14
Nemo
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Reden

Zitat:
Zitat von DieterW
wenn Ihr dort etwas ersteigert, und sich später herausstellt, das die Ware gestohlen ist, seid Ihr das Boot wieder los, ohne wenn und aber. Mann kann an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben, vielmehr hat man das Problem dann nachzuweisen.

Es sei denn, man wohnt in Russland.
Oder in Österreich. Im Unterschied zum AGB in Deutschland gibt es in Österreich im ABGB sehr wohl gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Eigentum. Wenn der Käufer nachweisen kann, dass alles seriös gewirkt hat, und man ihm nicht den Vorwurf machen kann er hätte sich denken können dass die Sache gestohlen sei, dann hat er die Sache gutgläubig und damit Rechtsmäßig erworben. Wenn ein gestohlenes Boot z.B. von einem Händler verkauft wird, ist es Deins (§367 ABGB). Hier aber bitte aufpassen, wirklich nur von offiziellen Händlern oder über staatliche Auktionen ergatterte Sachen gelten als gutgläubig Erworben. Beim Privatverkauf entscheidet ein Gericht schnell mal dass es nicht seriös zugegangen ist, in dem Fall zusätzlich absichern.
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