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Alt 12.03.2011, 15:09
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Nein, einfach nur eine schwache Ausführung, dort wo du gelesen hast.

EU-Richtlinien:
E.G. Mashine Grundsatz 89/392/CEE
E.G. elektromagnetische Verträglichkeit Grundsatz 89/336/CEE
Grundsätze:
CENLEC EN 50082-1 (1992)
CISPR12 (1990)

Beachtet man das Baujahr dieses Motors!

Zitat:
Dieses scheint mir eine EU Richtlinie zu sein, warum sollte jetzt Ö dieses verlangen dürfen?
Und wie ich schon erwähnt habe, nur weil was nicht gefordert wird, heißt das noch lange nicht, dass es nicht notwendig ist
Und warum sollte man nicht "dürfen"

In Österreich war das von Anfang an so, dass sowohl für Boot UND Motor die Bestätigungen verlangt wurde.
Es erlag offensichtlich früher im Ermessen des Beamten, wie weit er beim Nachweis der CE geht, das dürfte sich offensichtlich geändert haben.

Und genau das wird auch in DE passieren, wie auch schon DieterM immer wieder hingewiesen hat.

Es ist jeder selber Schuld, wenn er sich vor diesem Erkenntnis drücken will, und später bei einem Verkauf Probleme bekommt.

Man kann nur jedem eindringlich raten, sich diese CE zu besorgen, soferne keine da sind oder der Nachweis nicht anders gebracht werden kann.
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