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Alt 09.10.2004, 12:14
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von 7615P
Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen.
Zur Berichtigung: Diese meine Aussage mit den 7m ist falsch und ich behaupte nun das Gegenteil. :zwinkerer

Wahr ist vielmehr:
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt erfolgt mittels Seebrief.
Dieser wird ausgestellt für
- FB1 (<3sm) ab 5m Mindestlänge
- FB2 (<20sm) ab 6m
- FB3 (<200sm) ab 7m
- FB4 (worldwide) ab 8m

1sm = 1,852km

Je Fahrtenbereich gibt es extra Ausrüstungsvorschriften. Zb. ist ab FB2 eine Kal. 4 Sigpistole (oder Raketen) PFLICHT.
__________________
LG
Michael
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