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Alt 13.01.2004, 18:50
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ZarRottiKer
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Servus Martin!

Warum gehts da zu Ma..sonstnochwas.. Hätt ich dir auch sagen können . Aber eglal, da wird nicht so heiss gegessen wie gekocht wird. Dein Trailer wird wohl breiter sein als 1,50, denn ab da wird Stirnseitig an den Kotflügel die Begrenzungsleuchte verlangt. Wenn du diese hast geht das dann ruck zuck.
_Eine Kuriosität am Rande: Ich habe mir voriges Jahr aus Tirol einen gebrauchten in Österreich angemeldeten und typisierten Trailer mit vorhandenen gültigem Pickerl gekauft. Der Trailer war zugelassen für 850kg GG. DA ich vom GG her auch mit 750kg auskomme habe ich mir den Hänger auf dieses GG heruntertypisieren lassen. Dadurch kann ich in Österreich auf Autobahnen 100kmH fahren. Und siehe da - was glaubst haben die nun verlangt. Da der Hänger eine Breite über............. müssen vorn an den Kotflügel Begrenzungsleuchten montiert sein. Na ja was bleibt da einen übrig. Ich zum Forstinger, 2 Stk. weisse Begrenzugslichter geholt, Doppelklebeband dazu und zum fotografieren auf die beiden Kotflügel geklebt.Muss aber zur Richtigkeit sagen , daß dies die Idee des Landesbeamten war der die Typisierung durchgeführt hat. So bekam ich die Typisierung durch, mit dem Versprechen daß ich diese Leuchten dann zu Hause fix montiere und anschließe.

Da sieht man wieder einmal in welcher Art und Weise der Amtsschimmel wiehern kann. In diesem Falle wars mir so recht angenehm.

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

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