Thema: Msvö fb1
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  #8  
Alt 28.08.2008, 14:42
rotbart
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@Herbert

wie Du ja schon gelesen hast diskutiere ich nicht mehr über die Qualität von Ausbildungen (HR/Ö/D) aber es gibt noch eine Sprachverwirrung :
  • Schein
  • Zertifikat
  • Befähigungsnachweis
  • Fahrerlaubnis

und das sollte man mal auf die Reihe bringen :

Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis eine öffentliche (staatliche) bzw. staatlich kontrollierte (Wasser / Luft) Strasse mit einem (motorisierten) Fahrzeug benutzen zu dürfen.
Befähigungsnachweis ist ein Sachkundenachweis, dass eine Person zum Ausüben einer Tätigkeit befähigt ist, bestes Beispiel ein Staatsexamen, ein solcher Befähigungsnachweis KANN aber MUSS NICHT Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis sein. (Gabelstapler-FS)
Zertifikat ist eine simple BESCHEINIGUNG, z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also eine Aussage über einen Zustand oder auch über eine Qualifikation
Schein wenn man vom Heiligenschein absieht, eigentlich nur eine Bescheinigung auf einem Stück Papier mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers.

Nun noch zum spannenden CoC Certificate of Competence soll dem Namen nach ein Befähigungszeugnis sein, ist aber im nicht-angelsächsischen Raum weniger als nichts und selbst wenn es ein Befähigungszeugnis wäre, natürlich keine Fahrerlaubnis.

Am einfachsten sieht man es am Wort Flugschein, kann ein einfaches Ticket sein, kann ein Befähigungszeugnis sein, ist aber auf keinen Fall eine Flugerlaubnis !
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