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Alt 26.10.2009, 11:54
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Die Frage ist doch, ob ein Tatzenabdruck per se - also ohne einen JW-Schriftzug oder einen Bezug zu irgendeinem Outdoor-Produkt - überhaupt markenrechtlich schuützbar ist.

Anderes Beispiel: Was ist denn jetzt, wenn die Handarbeitsdamen einen Apfel auf ein Babylätzchen sticken? Kommt dann die Computerfirma und fordert Unterlassung?

KLaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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