Hallo Dieter!
Der Vollständikeit halber:
Das MSVÖ-Handbuch verschweigt auf diesen Seiten mit den Abbildungen zur Lichterführung den § 13.01 der Verordnung, der besagt, dass Kleinfahrzeuge mit Maschinentrieb - ausgenommen Beiboote -, die schneller als 10 km/h auf stehendem Wasser fahren können, stets die Lichter gemäss § 3.13 Z.1 zu führen haben, also zumindest die Seitenlichter zum weissen Rundumlicht.
Das trifft wohl auf alle Schlauchis mit mehr als 4 PS zu, und mit weniger darf man eh nicht auf der Donau fahren. (Kriegst auch kein Kennzeichen bei uns ohne Lichter.)
Seit es wieder früher dunkel wird, passierts uns fast regelmässig, dass wir die letzte halbe Stunde oder so bis "nach hause" mit Licht fahren müssen, weil ja die "Nacht" laut Wasserstrassenverkehrsverordnung ja nicht erst beginnt, wenns finster wird. Von Orth (20 km ö von Wien) bis nach Korneuburg (20 km w von Wien) sind wird schon 2h, gelegentlich auch 3 Stunden unterwegs (je nachdem wie lange wir bei der Schleuse waren müssen), da wirds mit dem Tageslicht schon knapp.
In stockdunkler Nacht fahren ist aber auch nicht meins, zumal ich am Ende noch im Finstern slippen muss, was mir wenig Spass macht.
Gruss
Andreas
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