Zitat:
Zitat von Little1972
Servus Alex,
zudem der Anhänger, welcher zugelassen ist rechtlich als Fahrzeug gewertet wird und das Boot die Ladung ist.
Ich habe gewonnen
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Ich glaube, dass ist eh das was man als Hauptargument in so einem Fall angeben sollte.
Der Anhänger ist ein zugelassenes Fahrzeug und darf ohne Zugfahrzeug nicht dauerhaft auf öffentlicher Fläche abgestellt werden.
Wo soll man ihn dann sonst abstellen als auf einer privaten Stellplatz-/ oder Garagenfläche ? Man muss ihn sogar auf einer privaten Fläche abstellen.
Grüße
Peter