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Alt 17.06.2005, 11:00
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Zitat von attorney
Hi,
da gibts keinen langen Rechtsstreit sondern nur einen sehr kurzen Prozess mit dem Urteil: "Die Klage wird abgewiesen"
Begründung: "Es kann dahingestellt bleiben, ob ein Mangel vorliegt und wer diesen zu verantworten hat. Jedenfalls sind etwaige Gewährleistungsansprüche verjährt. Einer Beweiserhebung bedurfte es daher nicht."
Oft geht dem Urteil ein Hinweisbeschluss voraus, ob der Kläger wirklich die Klage aufrecht erhalten will.
Gleiches gilt bei einer etwaigen zusätzlichen Herstellergarantie.
Die Verjährungsregel hat doch gerade den Zweck, dass nach einer bestimmten Zeit absolut "Ruhe im Karton " herrschen soll soll und sich nach Jahren die Ursachen nicht mehr sicher ausmachen lassen.
Der juristische Weg ist von vornherein eindeutig zum Scheitern verurteilt.

Gruss
Rainer
Und genau das meinte ich in meinem Beitrag

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