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Alt 15.04.2022, 16:22
Camillo111
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“Im Typenschein bis 4,4 Tonnen eingetragen” hätte da nicht die Versicherung bei der Anmeldung automatisch den Spielraum von 3,5 Tonnen Eintragung gehabt?
Blödes Beispiel: bei meinem neuen Trailer für das Boot es handelt sich um einen 1800Kg Trailer … kann ich auch laut Typenschein diesen Trailer ab 1200Kg bis maximal 1800 Kg eintragen lassen, mich hat die Versicherung bei der Zulassung gefragt ob ich das maximal Gewicht eingetragen haben möchte oder weniger. Ich habe mich für 1600 Kg entschieden, somit bleibe ich mit dem Zugfahrzeug und Trailer unter den 3,5 Tonnen und meine Frau könnte im Notfall das Boot auch Ziehen. Ich habe den Führerschein E zu B … meine Frau nicht und das war meine Überlegung.
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