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Alt 13.03.2019, 12:41
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Zitat von Silberfuchs Beitrag anzeigen
Hallo Reiner und Harry
Habt ihr meinen Bericht auch richtig und ganz gelesen ?????
Ich habe geschrieben:Wenn es mit dem Händler nicht klappt!
Naja ich kann ja nur schreiben wie ich es machen würde.

Ich würde dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben.
Das heißt nicht das es unfachmäßig vom Händler oder ähnlicher Person repariert wird.

Wenn es nicht fruchtet kann man härtere Geschütze auffahren.

Ich würde dann mit Rechtsmittel vorgehen und das wird gegebenfals auch einen Gutachter mit ein beziehen.

Soviel ich weiß ist der Händler für eine Nachbesserung oder Neubeschaffung zuständig.
Ein Rechtsstreit mit einem Gutachter könnte eventuell teuer werden.

Bei einem persönlichen Kontakt rate ich dazu eine zweite volljährige Person als Zeugen mit zu nehmen. Die Ehefrau gilt auch als Zeugin.

Für solche Fälle ist natürlich eine Rechtsschutzversicherung nicht schlecht.

Fakt ist doch das du ein Schlauchboot gekauft hast mit einer nachweisbaren undichten Stelle.

Aber es muß ja nicht immer so schlimm kommen
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