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Alt 24.07.2004, 10:02
Michel
Gast
 
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Hallo Nordy,

das ist eine interessante Frage, die schon länger heiss diskutiert wird:

Das Recht sagt folgendes, ich darf auch hier Rolf Dreyer zitieren:

Jenseits der 3-sm-Zone gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Das kann auch den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Das sagt man brauchte im Gebiet von 3 - 12 Seemeilen eigentlich ein SKS-Schein.

Aber:

Die versicherungen geben bei Vertragsabschluss meißtens (so kenne ich das bei meiner Versicherung) ein Fahrtgebiet an, in dem man sich bewegen darf und mit dem man somit auch versichert ist.

Da man ja beim Vertragsabschluss ja auch eintragen muss, was man für einen Führerschein besitzt, und das ganza dann ja unterschrieben wird dürfte es meiner Meinung nach Gültigkeit haben.

Trotzdem werde ich mir für solch eine Tour, falls ich sowas mal fahre, von der Versicherung, den Schutz extra bestätigen lassen um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber genau für diesen Fall, werde ich diesen Winter den SKS Schein machen, um eben auf der sicheren Seite zu sein. Weil die Versicherung ist das eine, die strafrechtliche Situation das andere.



PS:

Ich schiebe den Beitrag mal richtung Papierkram da passt er besser hin
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