Hallo Henning,
schau mal dort:
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und da
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Also m. E.: solange nichts passiert ( d. h. die Dachreling reißt ab, das Boot fliegt umeinand und ein anderer hat dadurch einen Schaden - ) fragt wahrscheinlich kaum einer nach (die Polizei schaut eher auf die Überstände, die entsprechend fest geregelt sind).
Wenn ich meine Dachbox (max. 50 kg lt. Herstellerangaben) und ich glaube 75 kg (lt. VW) überlade, fragt auch wohl keiner nach. Es sei denn das Teil fliegt ab. Dann gibt es aber Stress...
Die Polizei Rheinland-Pfalz empfiehlt Folgendes:
Zitat:
Die Dachlast:
Sie wird vom Aufbau-Hersteller festgelegt und ist abhängig von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK). ... Welche Gewichte Sie auf dem Dach transportieren dürfen, erfahren Sie vom Hersteller oder Händler.
...
Erhebliche (!) Überschreitungen der o. g. zulässigen Lasten führen zur Untersagung der Weiterfahrt, Bußgeldern bis zu 225 Euro und Punkten in Flensburg...
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Und gerade in eigenen Reihen entdeckt:
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Viele Grüße,
Thomas
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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...