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Alt 11.11.2020, 08:13
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von hotte76 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mein Boot gilt in Deutschland ja als "Kleinstfahrzeug" da mit Motor unter 2,21KW/3PS. Das reicht mir auch erstmal für Deutschland, den Boots-Führerschein werde ich auf absehbare Zeit nicht machen. Bis ich mal über 15PS komme, wird es dauern (wenn überhaupt), auch weil ich nicht vor habe, besonders schnell unterwegs zu sein.

Mir ist noch etwas unklar, wie es im Ausland aussieht. In Frage kommen vorwiegend die Länder Schweden, Dänemark, Niederlande und evtl. Kroatien.
Für die ersten 3 Länder habe ich beim ADAC grundsätzlich gelesen, das für in Deutschland registrierte Boote das deutsche Recht gilt.
Laut deutschem Recht brauche ich ja keinen Führerschein und keine Bootsregistrierung sondern nur einen Bootsnamen am Heck.
Besonders letzteres gilt dann auch in den Ländern ja?
Oder legen die Wert auf irgendwelche Anmelde- oder Kennzeichnungspapiere?

In Kroatien darf ich ein Boot ohne Führerschein gar nicht bewegen, korrekt?

Vielen Dank schonmal.
Lies dir das nochmals durch.

Beispiel Kroatien oder Österreich:
Du brauchst keine Zulassung, wenn das Boot im Heimatland zugelassen ist.

Umkehrschluss:
Wenn das Boot nicht im Heimatland zugelassen ist, brauchst du im Ausland eine gültige Zulassung.

Führerschein detto:
Wenn du KEIN Patent hast, brauchst du das ausländische.

Ergo hilft dir hier keine 15 PS Frei-Grenze.

Btw: soviel ich weiss, gilt in DE grundsätzlich die 5 PS Grenze, die 15 PS-Grenze ist eine deutschinterne Ausnahmeregelung.
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