Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 24.09.2005, 14:16
Benutzerbild von attorney
attorney attorney ist offline
Unternehmensberater
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.05.2005
Beiträge: 652
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

@ Harald,

das mit dem Anlegen des Quickstopps ist wieder was anderes. Hier geht es um eine Verhaltensregel, die sich nach dem Recht des jeweiligen Landes bestimmt, in welchem ich mich bewege. Natürlich führt das indirekt zur Pflicht, einen Quickstop mitzuführen. Schutzzweck ist hier aber in erster Linie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vor einem führerlos dahingleitenden Boot, während die Sicherheitsausrüstung in erster Linie der eigenen Sicherheit und dem Schutz des eigenen Bootes dient. Der Quickstopp zählt nicht zur Sicherheitsausrüstung im klassischen Sinne, auch wenn er Sicherheitsfunktion hat.

Gruss
Rainer
Mit Zitat antworten