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Alt 07.06.2018, 08:49
hobbycaptain
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen

ersteres - kommt drauf an, ob Du einen B, BE, EzuB oder welchen Schein auch immer hast, da gibts leider unterschiedliche Regelungen, wer wann wieviel ziehen darf.

zweiteres - im ausland darf das pickerl nicht überzogen sein, in keinem ausland. das widerspricht überhaupt keinem anderen recht.

war das deutlich genug ?
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