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Alt 23.09.2004, 17:56
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ja, genau, also was ist das "Österreichische Küstenpatent" ?????????
Siehe auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Fahrtenbereich II: bis 20sm
Fahrtenbereich III: bis 200sm

(In internationalen Gewässern brauchst wiederum gar nix. Keinen Schein. Keine Zulassung. Dort bist du Gott (Tschuldigung, falls sich wieder wer aufregt). Du mußt nur dorthin kommen :zwinkerer )

Diese Scheine werden von privaten Schulen angeboten, vom Dachverband MSVÖ ausgestellt und bekommen vom BMVIT den Stempel "Anerkannt vom Bundesministerium ...".

Was aber nicht heißt, das Österreich einen verlangt! Ö verlangt nur eine "Permission to fly austrian flag" = Seebrief, damit du im Ausland die Fahne führen darfst. Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö.

Der FB I ist wiederum jedem Wurst. Ö findet es nicht Wert dort einen Stempel draufzutun, die Kroaten geben jedem den Schein der Geld hat, andere Länder wollen gar nix sehen. Schon gar nicht wenn du Eigner deines Bootes bist.

Früher gab es auch FB I bis 3sm ohne Stempel und zum A... auswischen. Sowas kannst dir auch selber ausdrucken.



Aber das was wirklich die Österreicher haben, ist der Kroatische mit Funklizenz die mehr wert ist, als das was man in Österreich um teures Geld machen kann.
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LG
Michael
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