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Alt 23.09.2004, 18:02
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

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Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten existiert weder ein internationales Übereinkommen, noch eine EU-Regelung. Die Anerkennung liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, ist nicht bekannt.


Jetzt stellt sich für mich immer nocht, die Frage, wie kann ein Österreicher ein Küstenpatent machen, wenn es in Österreich keine Küste gibt.

Also klärt uns bitte bitte endlich auf!!!

was mich noch interessieren würde, gibt es vom MSVÖ auch einen Internationalen FS und wenn ja, steht da dann "Costal Waters" drauf oder nicht ???
Dieser Schein ist ein amtlicher !
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