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Alt 30.10.2006, 11:59
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Hallo Jürgen,

ein Beratungsgespräch beim Anwalt - hat Menno doch fast schon bekommen...

Aber grundsätzlich: Auch wenn ich hier mal die Rechtslage erkläre, bedeutet das nicht, dass ich jedem raten würde, gleich mit dem Anwalt zu drohen und auf sein Recht zu pochen - häufig ist geschicktes Verhandeln viel effektiver! Und Menschenkenntnis besser als Rechtskenntnisse.

und Norbert, trotzdem: Die Schadensersatzansprüche werden nicht durch die Kosten der Unterbringung begrenzt! Wenn das Boot durch ein Verschulden des Vermieters beschädigt wird, muss er zahlen, das kann auch viel mehr sein, als er selbst verdient hat. Wäre sonst extrem gefährlich, sein Boot irgendwo unterzustellen. Stell Dir vor: Der Vermieter rast mit seinem Gabelstapler durch die Halle, rammt dein (neues) Boot: schwere Schäden am GFK, geschätzt 5000 Euro. Wäre doch jetzt nicht gut für Dich, wenn er sagen könnte: Du bekommst jetzt nur die 200 Euro, die Du mir für die gesamte Saison bezahlt hast, und den Rest von deinem Schaden zahlst Du selbst. Nein, da muss er schon alles zahlen.

Im Zweifelsfalle sollte er ja eine Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle haben.

Klaus
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