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Alt 11.04.2006, 00:04
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Panocho Panocho ist offline
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Boot Infos

Also, das Thema ist schon kompliziert und schwierig, wie weit darf ich raus? Einfache Frage, tausend antworten und alles so halbwahr. Da liest man etwas von Klasse, gemeint ist die CE Norm oder besser gesagt eine EU Richtlinie 94/98 oder so. Da spricht man von Wellenhöhen und Windstärken. Und? Was bedeutet das nun? Einerseits ist es erst mal nur eine Richtlinie um den Binnenverkehr (Es geht hier nicht um den Schifffahrtsverkehr oder sonstigen sondern um den Verkauf .... Anm. des Autors) in der EU zu erleichtern. An sich schon ein Buch mit sieben Siegeln. Andererseits verwenden die nationalen Behörden eben diese Richtlinie für die Bootszulassung. Ich selber habe nur Erfahrung mit der Zulassung von Booten in Spanien, gehe aber davon aus, ( ich kann auch falsch liegen) das in den Ländern wo die Richtlinien umgesetzt wurden ähnlich verfahren wird ( ich bitte um Rückinfo aus Austria und Germany wenn das folgende gelesen ist)

Spanien Stand 01/01/2006

Resumen de la O.M. 1144/2003

Hier werden anhand der „Klasse“ A – D folgende Zonen unterschieden und damit auch unterschiedliche Sicherheitsausrüstungen und Entfernungen zur Küste. Wer genaueres zur Sicherheitsausrüstung wissen möchte kurze PN.

CE Norm darf in allen 7 Zonen navigieren: Ozean, Hochsee, Küste und geschützte Gewässer. Uups, das sind doch nur vier? Richtig. Wir teilen weiter auf die CE Norm:

Zone 1 ohne Begrenzung mit der Klasse A
Zone 2 und 3 Hochsee: Zone 2 bis 60 Seemeilen Zone 3 bis 25 Seemeilen mit der Klasse B
Zone 4, 5 und 6: 12, 5, 2 Seemeilen mit der Klasse C
Und Zone 7: geschützte Gewässer mit der Klasse D

Und etwas was ich nicht verstehe, gibt es diese Zonen in Deutschland und Österreich nicht?

Naja, Österreich verstehe ich ja...... da gibt es nicht so viel Küste.....

Entscheidend ist nun hier in Spanien das die Zulassung hier anhand der Konformitätserklärung erfolgt. Und genau dieses ist die Klasse A – D. Ist dieses anders in De oder A? Wobei die Capitania (WSA in Spanien) schon mal die Klasse runterstuft.

Bevor aber nun Proteste kommen, es gilt Bestandsschutz ( doofes Wort) ein Boot welches unter DE oder A Flagge einläuft und dessen Bootsführer seinen Wohnsitz in dem entsprechenden Land hat fällt unter das jeweilige Landesrecht der Flagge des Bootes und benötigt dementsprechend das Patent und die Sicherheitsausrüstung. Ist aber ansich ein anderes Thema.

Achso, was ich sagen wollte, ein 3.30 Schlauchi der Klasse C wird nie die Zulassung für mehr als 5 Seemeilen hier in Spanien bekommen. Das Boot kann nicht die erforderliche Sicherheitsausrüstung mitführen......na ja schon. Aber unbequem ist es..... In diesem Sinne...

Schlauchis, gebt mir Antworten......

Gruss aus Spanien Panocho
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